Wie läuft ein Erstgespräch ab?

Nach der Kontaktaufnahme via Telefon oder E-Mail vereinbaren wir einen Termin für ein Erstgespräch. Gegebenenfalls kann dem ein kurzes telefonisches Vorgespräch (kostenfrei) vorausgehen. Im Erstgespräch geht es darum, dass ich mehr über Sie, Ihr Anliegen und Ihre Erwartungen erfahre. Sie haben die Möglichkeit, mich als Therapeutin kennen zu lernen und einen ersten Eindruck von meiner Arbeitsweise zu bekommen. Wir besprechen die Rahmenbedingungen und klären gemeinsam, ob und wie eine weitere Zusammenarbeit aussehen könnte. Der weitere Therapieprozess gestaltet sich inhaltlich und zeitlich individuell.

Mehr zum Ablauf einer Psychotherapie finden Sie hier auf der Website des Österreichischen Berufsverbandes für Psychotherapie.

Für das Erstgespräch verrechne ich ein Honorar von 85€, da es einer psychotherapeutischen Therapiesitzung gleichgestellt ist.

Wie viel kostet eine Therapiesitzung?

Das Honorar pro Therapiesitzung (50 Minuten) beträgt 85€. Eine Rückerstattung durch die Krankenkasse ist bei Behandlungen durch Psychotherapeut*innen in Ausbildung unter Supervision nicht möglich. Dies wird in der Honorargestaltung berücksichtigt.

Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision – was heißt das?

Eine Psychotherapie-Ausbildung ist ein mehrjähriger und umfangreicher Prozess, in dessen letztem Abschnitt angehende Psychotherapeut*innen zur eigenständigen Arbeit berechtigt sind. In diesem Abschnitt ist eine regelmäßige Supervision bei erfahrenen, speziell qualifizierten Therapeut*innen verpflichtend – dies sichert eine qualitätsvolle Arbeit. Wichtig für Sie ist, dass die Verschwiegenheitspflicht hierdurch nicht beeinträchtigt wird.

Was bedeutet Verschwiegenheitspflicht?

Als Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision unterliege ich der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht gemäß § 45 Psychotherapiegesetz 2024. Das bedeutet, dass alles, was Sie mir anvertrauen, streng vertraulich behandelt wird und ohne Ihre Zustimmung nicht an Dritte (z.B. Behörden, Ärzt*innen, Angehörige usw.) weitergegeben wird. Außer Kraft tritt die Verschwiegenheitspflicht lediglich, wenn Gefahr für Leib und Leben besteht (siehe § 45 Psychotherapiegesetz 2024).

Gibt es eine Absageregelung?

Ja. Wenn Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, ist es möglich, diesen bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin abzusagen, andernfalls wird dieser in Rechnung gestellt.

Ist Online-Therapie auch möglich?

Grundsätzlich ja. Nach § 39 Psychotherapiegesetz 2024 ist eine Online-Therapie aus fachlicher oder örtlicher Notwendigkeit zu begründen. Ich biete keine ausschließlichen Online-Therapien an, es gibt jedoch Umstände wie z.B. eine leichte Erkältung, aufgrund derer man die Therapie nicht absagen möchte, oder das Pendeln zwischen verschiedenen Wohnorten, die ein gemischtes Format sinnvoll machen.